Aus dem Spannungsfeld Parteilichkeit und Rechtsstaat
Die BNN berichtet dankenswerterweise ausführlich und das nicht hinter einer Paywall versteckt.
Grundsätzlich würde das bei uns ähnlich laufen die der Geschäftsführende aus Karlsruhe beschreibt. Es gibt kein Zeugnisverweigerungsrecht für Soziale Arbeit. Auch nicht, wenn entsprechende Landesorganisationen dies so sehen oder gerne hätten. Alleine schon unser Kinderschutzauftrag nach §8a spricht da deutlich dagegen. Daher die goldene Regeln: Die „Spielregeln“ den Klienten/Kunden klarmachen und wie im Fußball Fair spielen. Hier ein Auszug aus der BNN vom 29.10.2024
„Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Mitarbeiter des Fanprojekts, […] wegen versuchter Strafvereitelung in 21 Fällen zu Geldstrafen von 6.300 Euro, 5.400 Euro und 4.050 Euro verurteilt. […] In ihrer Urteilsbegründung folgte Richterin Charlotte Scholtes über weite Strecken der Argumentation von Staatsanwalt Thomas Röbel. Dieser hatte jedoch deutlich höhere Strafen gefordert. […] Röbel hatte zuvor betont, die Geschädigten des Pyro-Exzesses und die Öffentlichkeit hätten ein Recht auf eine effektive Strafverfolgung. Eine Aussage von den Sozialarbeitern sei die einzige Möglichkeit gewesen, zu weiteren Ermittlungsansätzen zu kommen. […] Dagegen beantragten die Anwälte der Fanprojekt-Mitarbeitenden Freisprüche für ihre Mandanten. […] Die angeklagte und letztlich verurteilte versuchte Strafvereitelung sei nicht sachgerecht. […] Nach Darstellung des Stadtjugendausschuss-Geschäftsführers hätten die drei Fanprojekt-Leute den Ermittlungsbehörden ohne eine Aussagegenehmigung keine Informationen geben dürfen. […] Ein grundsätzliches Zeugnisverweigerungsrecht haben die Sozialarbeiter nicht. […] Es sprach von einer katastrophalen Erfahrung: Mit einer Aussage hätten sie das über Jahrzehnte aufgebaute Vertrauen der Kundschaft zerstört und mithin die eigene Arbeit ruiniert.