Die RNZ berichtet heute, Mittwoch, 18. Mai 2016 über das Alkoholverbot-verbot.
Schade, dass hier keine breitere Diskussion über den Umgang mit Alkohol „gefahren“ wird. Und schade, dass bewährte Mittel aus der Hand gegeben wird. Denn das Verkaufsverbot nach 22 Uhr hat sich bewährt. Grün-Schwarz will dieses zeitliches Verkaufsverbot wieder abschaffen. Was bleibt ist die Möglichkeit der Kommunen. Diese dürfen jedoch örtliche Konsumverbote aussprechen. Dabei bringt es die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler (übrigens von der CSU) auf den Punkt: „Ich würde mich freuen, wenn andere Bundesländer diesem Weg folgen würden.“ Den Weg des nun aufgegebenen Verkaufsverbot.
Was nützt es, wenn jetzt eine landesweite Regelung aufgehoben und so „kommunalisiert“ wird. Immerhin will unsere neue Regierung nun eine Ermächtigungsgrundlage für räumliche und zeitlich begrenzte Alkoholkonsumverbote in kommunaler Entscheidungskompetenz schaffen. Was fehlt ist eine verbindliche Klarheit. Wer das Recht auf Rausch verteidigt, wer eine „Verbieterits“ abschaffen will übersieht folgenschweres: Nicht nur in den Augen DER Jugend gehört Feierlaune und Alkohol zusammen. Spaß und Bier, Geselligkeit und Wein. Saufen und Party als Freiheitsrechte zu charakterisieren, wie es die FDP, aber andere, aktuell tun ist schon zynisch. (Fast) nichts macht den Menschen unfreier als der Zwang. Nichts macht den Menschen „zwangshafter“ wie Alkohol. Den höchsten volkswirtschaftlichen Schaden im Bereich des Missbrauchs macht „der“ Alkohol. Vollgekotzte Hauseingänge, „Leichen“ am Waidsee, Scherben und Dreck und eine reichlich gewaltgeneigte Trinkerszene sind nicht reine optische oder akustische Probleme. Die Selbstbestimmung und Selbststeuerung der Konsumenten wird deutlich eingeschränkt.
Gut, wenn einzelne Kommunen sich dem Säuferwahn widersetzen. Gut, wenn es einzelne Projekte zur Alkoholprävention wie die der „Starthilfe“ gibt. Aber das ist alles zu wenig. Lasst uns doch hier in Weinheim nicht das Problem beklagen, sondern uns gemeinsam Gedanken machen wie wir hier in dieser Stadt mit dem Thema umgehen wollen.
Als Stadtjugendring sehen wir uns in der Verantwortung.
Zu mahnen nutzt wenig, es gilt eine Kultur des Feierns OHNE Alkohol zu unterstützen. Es gilt Schutzzonen für die Jugendliche einzurichten, die sich eben nicht einer Gefährdung durch Alkohol und aller gewalttätigen, sexistischen und übergriffigen Folgen aussetzten wollen. Ganz sicher muss gerade eine Institution wie der Stadtjugendring, bei aller Förderung von Eigeninitiative und Verantwortung eine ganz besonders „nüchterne“ Verantwortung und Vorbildfunktion tragen. Ideen sind Vorhanden, lasst uns diese mutig umsetzten – wohl wissend, dass der größte Widerstand gegen ein nüchternes Weinheim eher aus der Erwachsenenwelt kommen wird.
Im sogenannten Bermuda-Dreieck wurden von Freitagabend 22 Uhr bis Montagmorgen um sechs Saufgelage in Freiburg per Verordnung untersagt. Bis der Verwaltungsgerichtshof das Verbot verbot. Ohne landesgesetzliche Grundlage sei ein solch schwerwiegender Eingriff nicht rechtens. Die soll jetzt kommen. Und das ist gut so.
Besser wäre die Gesellschaft so „zu stricken“, dass sie ohne Alkohol und Drogen zu ertragen wäre. Dazu brauchen wir kein „Bermudadreieck“ und uns weder unsere Stadt, noch unsere Partner*in noch unsere Lebenssituation „schön zu saufen“ – wenn wir unser Empowerment und Selbstständigkeit und dies der Kinder und Jugendlichen stärken.