Als Service bietet der Stadtjugendring Weinheim e.V. seinen Verleih an.
(ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!)
1. Bus Fiat Ducato (Ausleihe NUR an Mitglieder des SJR Weinheim)
2. Menschenkicker
3. Buttonmaschine
1. Ausleihbedingungen Fahrzeuge:
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Reinigung und sorgfältige Behandlung
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Meldung von Schäden
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Haftung von Schäden, die nicht durch die Versicherung anerkannt werden
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Bus nicht voll ausfahren. Richtgeschwindigkeit 120 Km/h
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Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung haftet der Fahrer persönlich
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Bei 9 Sitzplätzen ist der Transport von max. 9 Personen zulässig
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Die Kosten, die bei einem schuldhaft verursachten Unfall entstanden sind und nicht von der Versicherung übernommen werden, sind von der Nutzerorganisation zu tragen
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Die Sitzbänke und die Sicherheitsgurte dürfen nicht ausgebaut werden, da das Fahrzeug nur für den sicheren Personentransport benutzt werden darf
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Das Fahrtenbuch ist mit allen Angaben auszufüllen
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Der Bus wird vollgetankt übergeben, Rückgabe erfolgt ebenfalls nur bei vollgetanktem Fahrzeug
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Bei nicht rechtzeitiger Absage von Reservierungen (2 Tage vorher) sind 20 € fällig
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Verkehrssichere und schonende Fahrweise wird erwartet!
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Diesel tanken!!!
Kosten: Mitglieder: pro Tag 28 € inkl. 50 km, jeder weitere km 0,35 €
2. Ausleihbedingungen Menschenkicker:
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Übergabe
Der Nutzer erhält das Fahrzeug von einem hierzu Bevollmächtigten des Stadtjugendrings Weinheim e.V. zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort. Das Fahrzeug wird im verkehrssicheren und einwandfreien Zustand an den Nutzer übergeben. Etwa vorhandene Schäden werden im Nutzungsvertrag dokumentiert.
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Rückgabe
Der Nutzer gibt den Anhänger an dem mit dem Bevollmächtigten des Stadtjugendrings Weinheim e.V. vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Preis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe ist der Stadtjugendring Weinheim e.V. berechtigt, einen Zuschlag von 150,00 € für jeden weiteren angebrochenen Tag als pauschale Entschädigung zu verlangen. Der Zustand des Anhängers wird nach der Rückgabe überprüft. Eventuell vorhandene Schäden werden mit bekannten Schäden anhand der vor der Übergabe festgestellten und im Vertrag dokumentierten Daten, abgeglichen.
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Haftung des Nutzer
Der Nutzer haftet für jeden Schaden an den Anhänger, der auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist. Der Nutzer stellt den Stadtjugendring Weinheim e.V. im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhänger durch den Nutzer einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem die Soccer-Arena und/oder der Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Nutzer auch für den des Stadtjugendrings Weinheim e.V. während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung entstehenden Nutzungsausfalls. Der Stadtjugendring Weinheim e.V. ist in diesen Fällen berechtigt, pauschal für die Anzahl der Tage, die 50 % der tatsächlichen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer ausmachen, pro Tag den Tagespreis in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Beiden Parteien des Nutzungsvertrages bleibt nachgelassenen, einen höheren bzw. einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
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Nutzungspreise
Die Nutzungsgebühr ist bei Übergabe fällig und berechnet sich nach folgender Staffelung:
Tagespreis ( 24 Stunden) 150,00 €
1 x Wochenende von Freitag 12.00 Uhr bis Montag 10.00 Uhr 250,00 €
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Haftung des Stadtjugendrings Weinheim e.V.
Steht das gemietete Fahrzeug/Anhänger zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, haben beide Partner das Recht, diesen Vertrag zu kündigen. Im Falle dieser Kündigung erhält der Nutzer etwa bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Für den Ausfall des Anhängers und die daraus resultierende Unmöglichkeit der Übergabe an den Nutzer am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit haftet der Stadtjugendring Weinheim e.V. nur bei Vorsatz. Eine weitergehende Haftung – auch für grobe Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen.
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Mindestalter
Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss seit mindestens einem Jahr in Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis der Klasse 3 oder BE sein und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der Führerschein mit Personalausweis ist vor der Anhängerübergabe vorzulegen.
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Reservierung und Rücktritt
Die Reservierung des Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich. Bei vom Nutzer veranlassten bzw. zu vertretenen Rücktritt vom Vertrag sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Stadtjugendring Weinheim e.V. die folgenden Anteile der vereinbarten Nutzungskosten zu zahlen:
bis 14 Tage vor Nutzungsbeginn 25 %;
vierzehn bis sieben Tage vor Nutzungsbeginn 50 %;
weniger als sieben Tage vor Nutzungsbeginn 80 %.
Dem Nutzer bleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages nachzuweisen.
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Schäden am Fahrzeug
Reparaturen darf der Nutzer nur nach Absprache mit dem Stadtjugendring Weinheim e.V. ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen an dem Anhänger werden von einem Meisterbetrieb / einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
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Allgemeines
Der Nutzer erhält den Anhänger im ordnungsgemäßen Zustand. Er verpflichtet sich, den Anhänger inklusive des oben aufgeführten Inventar pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er ihn
übernommen hat. Der Anhänger wird bis zu Beginn der festgelegten Nutzungszeit am vereinbarten Orte an den Nutzer übergeben. Der Nutzer fährt das Fahrzeug selbst oder stellt und haftet für den Fahrer. Er ist dafür verantwortlich, dass der jeweilige Fahrer eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt. Vor der Fahrzeugübernahme erhält der Stadtjugendring Weinheim e.V. bzw. dessen Bevollmächtigter Einsicht in den Führerschein und Personalausweis des Nutzers.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
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Gerichtsstand
Sofern rechtlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten und unabhängig vom jeweiligen Streitwert aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht Weinheim zuständig.
3. Ausleihbedingungen Buttonmaschine:
bei Interesse bitte in der Geschäftsstelle 06201 70 48 64 6 anrufen.