Digitale Jugendanhörung zum LKJHG – die Meinung von Kindern und Jugendlichen zählt!
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung BW bietet noch bis zum 31. Januar die Gelegenheit, an der digitalen Jugendanhörung zum Landeskinderschutz- und Jugendhilfegesetz (LKJHG) teilzunehmen.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg (SKJB BW) bietet die Möglichkeit zur Teilnahme an einer digitalen Jugendanhörung zum novellierten Landeskinderschutz- und Jugendhilfegesetz (LKJHG) in Baden-Württemberg.
Diese Anhörung ermöglicht es jungen Menschen, ihre Meinung zu verschiedenen Themen der Gesetzesnovellierung kundzutun.
Die Umfragen decken Bereiche wie Beteiligung, Interessenvertretung, Unterstützung und Prävention sowie Kinder- und Jugendschutz ab.
Die Teilnahme ist über Links, QR-Codes oder Instagram möglich.
Die Umfragen sind bis zum 31. Januar 2024 geöffnet.
Auch eine Teilnahme vom Computer aus ist möglich, falls Smartphones nicht vorhanden sind.
Alle weiteren Informationen finden sich hier.
Im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) spielen Multiplikator*innen vor Ort eine Schlüsselrolle. Sie können junge Menschen auf die digitale Anhörung aufmerksam machen und sie bei Bedarf beim Ausfüllen unterstützen. Diese Unterstützung fördert die Teilnahmevielfalt und trägt dazu bei, dass diverse Meinungen angemessen repräsentiert werden. Vor allem die Einrichtungen der OKJA können maßgeblich dazu beitragen, sicherzustellen, dass die Stimmen junger Menschen gehört und beachtet werden.