Welche Rolle Jugendbeteiligung oder auch Beteiligung von Kindern, ganz unabhänig vom § 41a. der Gemeindeverordnung des Landes Badenwürttemberg, spielt ist haltungsabhänig. Wollen wir Erwachsenen eine tatsächliche und lebendige Beteiligung? Wollen wir eine Beteiligung für alle oder nur für „die Interessierten“? Und wie gelingt es uns „alle“ zu beteiligen. Welche Formen braucht es und wann sind wie welche Methoden einzusetzen?

Glückwunsch an die jungen engagierten Jugendlichen des Weinheimer Jugendgemeinderats! – Es ist toll, solch interessierte junge Menschen auf dem Beteiligungsweg begleiten zu dürfen.

Wir vom Stadtjugendring Weinheim e.V. wollen dazu unseren Beitrag leisten.

Hier ein Bericht der Weinheimer Woche 18/2017

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