Viele Eltern haben nun schon den Urlaub aufgebraucht und stellen sich nun der Frage, wie  kann es für die Kinder „schöne“ Sommerferien geben. Eine Möglichkeit dafür waren immer die Ferienangebote des Stadtjugendring Weinheims. Sowohl die Ferienspiele, wie auch der Sommer Kids Club bzw. der Sommer Teen Club.

Seit dem Beginn der Corona Epidemie treibt den Stadtjugendring Weinheim die Frage um, „wie weiter mit den Sommerferienangebote“.  Großveranstaltungen sind bisher bis Ende August untersagt. Wir warten noch auf eine Entscheidung der Landesregierung wie, in welchem Ausmaß und wann die Jugendarbeit und damit auch die Ferienangebote in Baden-Württemberg „hochgefahren“ werden können.

Daher haben wir uns entschlossen – im Gegensatz zu andern Trägern, Kommunen und Anbietern – unserer Ferienangebote noch nicht abzusagen. Allerdings läuft nicht nur den Eltern, sondern auch uns als Veranstalter die Zeit davon.  Wir hoffen Ende Mai entscheiden zu können ob und ggf. wie wir unsere Angebote durchführen dürfen.  Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld. Unsere Sommerkids- und -teenclub sind beide ausgebucht. Sollten wir keine Sommerangebote 2020 durchführen dürfen, wird der Teilnahmebeitrag zurückgezahlt.Aufgrund von Covid 19 ist es möglich kostenfrei von Anmeldungen zurückzutreten.  An einem möglichen Ersatzprogramm wird gerade gearbeitet.

Für die Ferienspiele gilt ähnliches.  Hier werben wir weiter um Angebote von Vereinen und anderen Organisationen um den Kindern  stunden-  bzw. tagesweise ein attraktives Angebot anbieten zu können. Letztes Jahr wurden über 6o Angebote eingeholt an denen fast 400 Kinder teilnahmen. „Die Rückmeldungen der Anbieter sind noch ausbaufähig“, so Martin Wetzel, Geschäftsführer des SJR. Da die Anmeldungen dieses Jahr ausschließlich online geplant sind, bleibt zur Vorbereitung noch etwas Zeit. „Wir überlegen uns eine ’spontane‘ Plattform, auf denen auch kurzfristig für Kinder in den Sommerferien Kurse, Events, Aktionen, Veranstaltungen, Ausflüge oder Besichtigungen angeboten werden können, quasi „just in time“.“ Aber auch diese Überlegungen stehen unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der coronabedingten Seuchenschutzes. Aktuelle Entwicklungen und das Neuste zum Thema findet sich auch immer auf der Homepage des SJR.