Viel zu wenig, so der Eindruck, wird nach dem Befinden und Erleben dieser Coronazeit durch junge Menschen gefragt. Einen Einblick giben die ersten Minuten der Tagesthemen vom 30.11.2020. Ein Bericht aus NRW der aber darüber hinaus auch Gültigkeit hat.

Die AGJF schreibt: „Die Botschaft, die das Land Baden-Württemberg sendet, ist eindeutig: die Angebote der OKJA bleiben offen – mit Einschränkungen – aber sie sind erlaubt. Nicht nur das: sie sind gewollt! Die Position der AGJF ist dabei eindeutig: die Einrichtungen der OKJA müssen für Kinder und Jugendliche, für ihre Begleitung und Unterstützung und als Angebot der außerschulischen Jugendbildung geöffnet bleiben. Die Abwägungen in der Politik kommen ebenfalls zu diesem Schluss: auch angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens sind diese Angebote so wichtig, dass sie weiter für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen müssen! Träger, die ihre Einrichtungen schließen, können sich nicht auf die Verordnung(en) berufen! Die Corona-VO KJA/JSA wird noch einmal verändert und präzisiert. Diese Fassung wird zum 01.12.20 in Kraft treten.
Es gelten die bisherigen Einschränkungen: keine Kultur- und Freizeitevents, keine Tanzveranstaltungen. Die wichtigste Neuerung: Bei Veranstaltungen wird die maximale Personenzahl auf 30 begrenzt.“
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